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Partizipation

Ausgehend von unserem Bild vom kompetenten Kind, das seine Bildung von Anfang an aktiv mitgestaltet, wollen wir das Thema „Partizipation und Beschwerde“ zum Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit machen.

 

Es ist unser Ziel, den Kindern mit einer Haltung zu begegnen, die es ihnen ermöglicht, sich an allen sie betreffenden Entscheidungen, entsprechend ihrem Entwicklungsstand, zu beteiligen und ihr Recht auf Beschwerde anzuerkennen.

 

Gemeinsam als Team wollen wir uns deswegen auf den Weg machen und ein Konzept erarbeiten, welches die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten der Kinder festschreibt. Diese Festschreibung soll:
  • Die Beteiligungsrechte für Alle (Eltern, Kinder, Personal) transparent machen

  • Willkürentscheidungen im Team verhindern

  • Den Kindern Zuverlässigkeit und Sicherheit geben

  • Grenzverletzungen durch andere Kinder und Erwachsene verhindern

Partizipation von Kindern ist rechtlich in mehreren Gesetzen verankert:
  • UN-Kinderrechte

  • Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfe §8

  • Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz Artikel 10

Partizipation 1
Partizipation 2
Partizipation

Partizipation spielt zudem eine wichtige Rolle im Kinderschutz. Ein Kind, das gewohnt ist, dass man es ernst nimmt und dass seine Meinung gehört wird, ist besser gegen Diskriminierung und Kindeswohlgefährdung geschützt.

 

Partizipation ist Grundlage für gute Bildung und Entwicklungsförderung.